Sie haben eine Abmahnung erhalten und finden diese ungerechtfertigt?
Ihnen wurde gekündigt und Sie können und wollen dies nicht akzeptieren?
Die Überstunden werden nicht, oder nicht vollständig abgerechnet.
Prämienzahlungen wurden nicht vorgenommen.
Steht Ihnen eigentlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu?
Der Zeugnistext liest sich zwar gut, aber Sie wollen sicher sein, dass die Bewertung auch entsprechend ist.
Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es viele Bereiche, in denen Unstimmigkeiten zwischen den Parteien auftreten können. Wir helfen Ihnen gerne, die auftretenden Probleme zu lösen.
Bitte beachten Sie!!!
Wenn Sie sich gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wehren wollen, muss inerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Aus diesem Grund sollten Sie umgehend nach Erhalt der Kündigung rechtliche Hilfe suchen.
Zeichnet sich bereits im Vorfeld ab, dass der Arbeitgeber mit dem Gedanken an eine Kündigung spielt, oder sind die Verhältnisse an Ihrem Arbeitsplatz so unmöglich, dass Sie selber das Arbeitsverhältnis beenden wollen, beachten Sie bitte Folgendes:
Bei einer Eigenkündigung, einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist mit einer Sperre beim Bezug vom Arbeitslosengeld zu rechnen.
Sprechen Sie die Angelegenheit daher vorher mit Ihrem Rechtsanwalt durch.
Sie können uns über "Kontakt" Ihren Fall schildern oder während der Geschäftszeiten direkt telefonisch einen Termin vereinbaren.