Unternehmer darf für Zahlung mit PayPal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr erheben BGH, Urteil vom 25.03.2021, I ZR 203/19 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.
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