Wenn die Liebe geht und eine Trennung ansteht, sind vielfältige Fragen zu klären. Insbesondere müssen einige Themen berücksichtigt werden, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind.
Dringende Fragen wie z.B.
- Erhalte ich oder die Kinder Unterhalt? Und wenn ja, in welcher Höhe?
-Bei wem verbleiben die Kinder?
-Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht umd Umgangsrecht? Muss der andere Elternteil die Kinder am Wochenende nehmen? Darf mir der andere Elternteil die Kinder vorenthalten?
-Wer darf in der ehelichen Wohnung / Haus verbleiben?
-Wer behält die Waschmaschine und wer den Fernseher, wer die Küche und wer das Schlafzimmer. Wie werden die Hochzeitsgeschenke aufgeteilt? Wer haftet für die in der Ehe gemachten Schulden?
müssen geklärt werden.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens kann es zum Versorgungsausgleich kommen,, d.h. es werden die in der Ehe angefallenen Versorgungsanwartschaften aufgeteilt.
Gegebenenfalls kann auch ein Zugewinnausgleich in Frage kommen. Hierzu müssten die Vermögensverhältnisse der Ehegatten bei der Eheschließung, zum Trennungszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages betrachtet werden.
In dieser Situation sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir klären Sie über die Voraussetzungen einer Scheidung auf und führen Sie durch das gesamte Verfahren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über unsere Kontaktseite mit uns in Verbindung setzen.