Strafrecht

Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu sein ist nicht angenehm. Umso wichtiger ist es, dass zu einem möglichst frühen Verfahrensstand eine qualifizierte Verteidigung in Anspruch genommen wird.

Grundsätzlich haben Sie als Beschuldigter einer Straftat das Recht, die Aussage zu verweigern. 

Hiervon sollten Sie auch Gebrauch machen und eine Einlassung erst über Ihren Rechtsanwalt vornehmen.

Dieser wird in der Regel zunächst Akteneinsicht beantragen, so dass Sie vor einer Einlassung sich ein Bild von den erhobenen Vorwürfen und dem Stand der Ermittlungsbehörden machen können.