Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Schwerpunkte sind hier neben Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Bußgelder, Führerschein und Punkte, auch das Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
Eine der zentralen Themen ist natürlich die Unfallregulierung. Was tun, wenn es "gekracht" hat.
Wenn lediglich das Fahrzeugblech beschädigt wurde, wird die Polizei den Unfall gerne als Bagatelle einstufen. Umso wichtiger ist es für Sie, bereits am Unfallort die wichtigsten Daten zu sammeln. Notieren Sie sich auf alle Fälle den Namen sowie die Anschrift des Unfallgegners und das Nummernschild des gegnerischen Fahrzeuges. Lassen Sie sich gegebenenfalls den Füherschein / Personalausweis / Fahrzeugschein zeigen und überprüfen Sie die gemachten Angaben. Wenn Zeugen den Unfall beobachtet haben, notieren Sie auch deren Personalien.
Machen Sie Fotos vom Unfallort und den beschädigten Fahrzeugen. Auch dies kann bei einem späteren Streit hilfreich sein.
Notieren Sie sich das Unfalldatum, die Uhrzeut und den Unfallort.
Schließen Sie an der Unfallstelle keinen Vergleich mit dem Unfallverursacher ab. Oftmals läßt sich das Ausmaß der Beschädigung erst durch einen Sachverständigen feststellen.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht mehr nutzen können. Die Mietwagenkosten hat in der Regel die gegnerische Versicherung zu tragen, genauso wie die Abschleppkosten und die Kosten des Sachverständigen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen und Einschränkungen, über die wir Sie gerne informieren.
Die Kosten eines von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes hat die gegnerische Versicherung zu erstatten, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld tragen.
Damit alle Ihre Ansprüche ordnungsgemäß durchgesetzt werden und die gegnerische Versicherung keine unzulässigen Kürzungen bei der Schadenregulierung vornimmt, ist es immer angeraten, die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
Sollten Sie durch den Unfall verletzt worden sein, sollten Sie auf alle Fälle einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Neben eventuellen Schmerzensgeldansprüche setzt der Anwalt gegebenenfalls auch Ihren Verdienstausfallschaden und einen Haushaltsführungsschaden durch.
Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Sollten Sie Betroffener einer Ordnungswidrigkeit oder gar Beschuldigter einer Verkehrsstraftat (z.B. Alkoholfahrt) sein, raten wir Ihnen, vor Ort keine Angaben zur Sache zu machen.
Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie hiervon Gebrauch und besprechen die Angelegenheit zunächst mit Ihrem Anwalt.
Einmal aufgenommene Äußerungen lassen sich im Nachhinein nur schwer relativieren.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Benutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns während der Geschäftszeiten an.